Donnerstag, 23. Februar 2017

In dubio (dubia/dubii) pro amore. (Ehegeschichten)

Geschieden – und wieder verheiratet! 
Der Umgang mit Menschen, die nach einer gescheiterten ersten Ehe inzwischen mit einem anderen Partner zusammen leben, beschäftigt die katholische Kirche nun schon seit langer Zeit. Auch in den Bischofssynoden im Vatikan war es ein herausgehobenes Thema. Vor allem durch die sog. Dubia (Zweifel) der vier Kardinäle Burke, Brandmüller, Caffarra und Meisner (mit Kardinal Zen hat sich dieser Tage ein weiterer prominenter Kirchenmann hinter sie gestellt) an der Traditionstreue des Hl. Vaters Franziskus wird das Thema in vielen Diskussionen am Kochen gehalten. 

Es klingt, als sei der obige Begriff etwas, das man klar, juristisch fassen könnte: Ein Mensch, der geschieden-wiederverheiratet ist, hat einmal eine kirchenrechtlich gültige Ehe mit seiner Partnerin/seinem Partner geschlossen und dieser/m ewige Treue versprochen. Diesem Versprechen ist er/sie untreu geworden, durch eine neue (sexuelle) Beziehung mit einem anderen Partner(in). Darin wird ein Bruch der ersten Ehe gesehen (die ja nach katholischer Auffassung unauflöslich ist) und jede weitere sexuelle Begegnung der neuen Partner als weiter Ehebruch. Soweit so klar und eindeutig.

In der Konsequenz, so argumentieren Viele, verdiene jede und jeder geschieden-wiederverheirate Katholik eine einheitliche (gerechte) Behandlung, er sei von den Sakramenten auszuschließen und aus kirchlichen Ämtern und Berufen fern zu halten. Schließlich verdunkle das Leben eines geschieden-wiederverheirateten Menschen die christliche Botschaft. 

Aber ist das auch so? Denn wenn es so wäre, dann müßte der Papst ja in der Lage sein, auf die bohrenden Fragen der Kardinäle zu antworten. 

Der Papst betont in seinem Schreiben über die Freude der Liebe eindeutig, dass die Kirche die Treue zur überlieferten Lehre keineswegs in Frage stellt, betont aber dennoch, dass im konkreten Fall die Gabe der Unterscheidung gefragt sei. Vielleicht ist es ja gar nicht so einfach und eindeutig mit den „wiederverheiratet – geschiedenen“ und deren Lebenswegen. Wer genauer hinschaut, nimmt neben schwarz und weiß ganz viele verschiedene Farb- und Grautöne wahr. 

Mir gingen spontan einige (fiktive) „Fälle“ durch den Kopf, die nachdenklich machen, was der Papst mit seinem Ruf der rechten Unterscheidung der einzelnen Situationen wohl gemeint haben könnte. Ob man mit einer Standartantwort wohl jedem einzelnen Schicksal gerecht wird? Ich glaube, es lohnt sich, mit jedem einzelnen Paar ein Stück des Weges  zu gehen. 

Die Beispiele sind konstruiert – aber nicht weit vom wirklichen Leben weg. Bin gespannt auf Rückmeldungen und Lösungsvorschläge zu den einzelnen Fällen. 

1. Beispiel
Eine junge Frau aus Schlesien ist mit ihrem Partner verlobt. Auf der monatelangen Flucht verliert sie den Rest ihrer Familie aus den Augen und ist mit ihrem Freund unterwegs nach Westen. Über unterschiedliche Stationen landen sie schließlich in einem Lager im Ruhrgebiet. Dort merkt sie, dass sie schwanger ist. Die Beiden heiraten standesamtlich. Schritt für Schritt und über Jahre hin bauen sie mit vielen Schwierigkeiten ein gemeinsames Leben auf. Erst als das einigermaßen gesichert ist, sprechen sie den Pfarrer wegen einer kirchlichen Hochzeit an. Dieser entpuppt sich jedoch als streng und hält zunächst einmal eine gehörige Standpauke wegen des unehelichen Zusammenlebens. Das Gespräch endet in einem heftigen Streit, das Paar wendet sich von der Kirche ab und verzichtet auf eine kirchliche Eheschließung. Nachdem die Kinder aus dem Haus sind, nach der silbernen Hochzeit geht die Ehe in die Brüche. Beide Partner trennen sich und finden jeweils neue Partner. Die Frau heiratet später in er kath. Kirche ihren neuen Mann, getraut werden sie von einem Nachfolger es damaligen Pfarrers. Der Mann lebt mit einer neuen Lebensgefährtin zusammen, sie bleiben unverheiratet. 
Variante: 
Das Gespräch mit dem Pfarrer wäre nicht aus dem Ruder gelaufen, das Paar wäre ordentlich katholisch getraut worden. Eine spätere Eheschließung mit dem neuen Partner wäre nicht möglich gewesen.

2. Beispiel
Denken wir uns ein junges Paar. Sie katholisch, praktizierend. Er, ebenfalls katholisch aber wenig in Glaubensdingen engagiert. Einige Wochen vor der Hochzeit ist er bei Freunden zu Besuch. Das Gespräch kommt auf die Kirche und auf das Eheversprechen. Im Rahmen der Diskussion äußert er sich den Freunden gegenüber, dass er die kirchliche Hochzeit nur seiner Frau zuliebe eingeht. Er halte auch nicht viel vom Treueversprechen. Naürlich sei er seiner Frau grundsätzlich treu, sie müsse von dem ein oder anderen Seitensprung nichts erfahren. Er brauche als Mann schließlich seine Freiheit und so sei es auch bisher schon ab und an passiert. Dennoch liebe er seine Frau. Kinder wolle er eigentlich auch nicht, seine Frau wohl. Aber es wäre ja noch Zeit genug, das miteinander auszuhandeln. Beim Traugespräch sagt er natürlich zu allem Ja und Amen, um der Diskussion mit seiner Frau aus dem Weg zu gehen. Die beiden trauen sich in der katholischen Pfarrkirche. Nach einen dreiviertel Jahr erfährt die Ehefrau von einem Verhältnis ihres Mannes mit einer Arbeitskollegin. Er will dieses Verhältnis nicht beenden und schlägt ihr eine Beziehung zu dritt vor. Sie verläßt die gemeinsame Wohnung und trennt sich von ihm. Die Ehe wird geschieden. 
Variante: 
Das Gespräch des Ehemannes im Freundeskreis hat nie stattgefunden. Die Ehefrau hat nach einem halben Jahr die Pille abgesetzt und ist schwanger, als sie vom Verhältnis ihres Mannes erfährt. Dennoch trennt sie sich, weil der Mann das Verhältnis nicht beenden will und sie zur Abtreibung drängt, weil ein Kind nicht in dieser Situation groß werden soll. 

Im ersten Fall dürfte die Aussicht auf eine Annullierung der Ehe gegeben sein. In der Variante noch lange nicht, da es keine Zeugen aus dem Freundeskreis gibt. Wenn dann der Ehemann nicht über seine Einstellung zur Ehe aussagt dürfte es schwer werden, einen eindeutigen Beweis zu führen, dass er zu einer katholischen Ehe nicht bereit war. 

3. Beispiel
Ein Paar möchte heiraten. Sie katholisch, er ist evangelisch. Weil er in seiner evangelischen Gemeinde aktiv ist und die Kirche sehr passend erscheint, heiratet das Paar nach evangelischem Ritus. Die notwendigen Formalitäten auf katholischer Seite werden nicht erfüllt. Der ev. Pfarrer sieht das entspannt, weil er sowieso meint, dass die katholische Kirche da etwas zu bürokratisch ist. Das Paar ist der Überzeugung, dass ihr Versprechen von Treue auch in der evangelischen Kirche zählt. Die Braut ist katholisch und steht fest zur katholischen Auffassung vom Ehesakrament, sie hält es für unauflöslich und wünscht sich Kinder mit ihrem Mann. In dieser Frage sind sich beide einig. Der lutherische Pfarrer zelebriert eine wunderschöne Feier. Das Paar bekommt zwei Kinder, feiert die silberne Hochzeit mit vielen Freunden, doch als beide Kinder zum Studium aus dem Haus sind, gerät die Ehe in eine Krise. Eines Tages zieht die Ehefrau aus dem gemeinsamen Haus aus, trennt sich und reicht die Scheidung ein. 
Variante: 
Der Ehefrau wird einige Wochen nach der Eheschließung klar, dass sie nach katholischer Auffassung vermutlich gar nicht verheiratet ist und beantragt eine „Sanatio in radice“. 

Im ersten Fall sind die beiden nach katholischem Recht nie verheiratet gewesen. Eine zweite Heirat ist für beide Partner ohne Schwierigkeiten möglich. Im zweiten Fall sieht es für eine Eheanullierung schlecht aus. 

4. Beispiel
Ein Paar heiratet sehr verliebt und recht früh. Natürlich mit allem drum und dran, natürlich auch kirchlich in ihrer Heimatgemeinde. Beide kennen sich aus der katholischen Jugendarbeit. Beide ziehen nach der kirchlichen Hochzeit in eine gemeinsame Wohnung. Doch die Beziehung zeigt sich als nicht tragfähig. Es kommt immer wieder zu Streit und Auseinandersetzungen. Die Spannung steigt. Schließlich verläßt die Ehefrau die gemeinsame Wohnung und zieht wieder zu den Eltern. Das Paar beantragt die Scheidung und im Alter von 23 und 25 Jahren gilt ihre Ehe als geschieden. Beide Partner verlassen die gemeinsame Heimatstadt aus beruflichen Gründen und nach drei oder vier Jahren sind beide Partner zivil mit anderen Partnern wieder verheiratet. Aus beiden Ehen gehen drei bzw. vier Kinder hervor, doch auch diese beiden Partnerschaften gehen nach einigen Jahren in die Brüche. Sie zieht ihre Kinder allein groß, hat die ein oder andere Beziehung zu einem Mann, etwas „Ernstes“ wird daraus nie. Er heiratet – auch der Kinder wegen – ein weiteres Mal, doch auch diese Ehe hält nur 10 Jahre lang, zu den drei Kindern kommt ein weiteres gemeinsames Kind mit der dritten Ehefrau. Während eines Volksfestes in der Heimat begegnen sich beide Partner zum ersten Mal nach fast 20 Jahren wieder. Eine gewisse Zuneigung ist von der ersten Minute an wieder da. Man besucht sich, schreibt sich, begegnet sich immer wieder und entschließt sich zum gemeisamen Leben. Zusammen mit ihren acht Kindern bewohnen die Partner eine große Wohnung nahre ihrer ursprünglichen Heimatstadt. Am 25. Jahrestag ihrer ersten Eheschließung erneuern die Beiden ihr Eheversprechen im Rahmen eines kleinen Wortgottesdienstes in der Gemeindekirche. „Wir waren einfach noch nicht reif genug!“ - ist das gemeinsame Fazit nach all den Irrungen und Brüchen ihrer Lebensgeschichten. Was damals nicht durchgetragen werden konnte kommt spät dann doch noch zur Blüte. 

5. Beispiel
Eine junge, katholische Frau, 22 Jahre verliebt sich in einen 25jährigen Mann, evangelisch. Die Beiden kommen wunderbar miteinander aus, ein Traumpaar. Nach einigen Wochen berichtet er ihr, dass er bereits verheiratet war. Die Beziehung habe aber nicht sehr lange gehalten. Er war mit seiner evangelischen Frau kirchlich verheiratet. Nach einigen Jahren merken die Beiden, dass es wirklich „passt“. Die „Ex-Frau“ taucht nicht wieder aus der Vergangenheit auf, der Kontakt ist vollends zuende gegangen. Anläßlich des Brautgesprächs wird dem Paar mitgeteilt, dass eine kirchliche Trauung möglicherweise nicht stattfinden kann, da die erste, evangelische Ehe gültig sein könnte. Das müsse vor dem kirchlichen Ehegericht geprüft werden. Dazu ist der Ehemann aber nicht bereit, er sei mit dieser Frau verheiratet gewesen, sie hätten sich getrennt und mit Anstand die Beziehung und die Ehe beendet, aber er stehe dazu und sehe nicht ein, was die kath. Kirche in seiner Vergangenheit zu schnüffeln habe. 


6. Beispiel
Als Spätaussiedler kommt ein junges Paar mit zwei Kindern aus Oberschlesien nach Deutschland. Beide hatten in Polen sehr jung geheiratet, mit Blick auf die geplante Übersiedlung nach Deutschland. Das erste Kind kam schnell und wurde noch in Polen getauft, das zweite Kind folgte schon in der neuen Heimat am Niederrhein. In den ersten Jahren führen sie ein sehr bürgerliches Leben, sie Hausfrau, er arbeitet viel, um der Familie einen Aufstieg zu ermöglichen. Ab und an besucht er eine Prostituierte, weil seine Frau als junge Mutter nicht so recht Lust am Sex zeigt. Irgendwann scheint es geschafft, man hat ein kleines Häuschen, ist anerkannt in Nachbarschaft und Gemeinde. Es kann etwas ruhiger angehen. Doch der Mann gerät in falsche Gesellschaft, beginnt Pornofilme zu schauen und konfrontiert seine Frau mit den neu entdeckten sexuellen Begierden. Sie lehnt derlei Dinge ab und verweigert sich ihm. Die Situation spitzt sich zu, seine Frau ist nicht weiter nicht bereit auf seine extremen Wünsche einzugehen und verliert die Lust am ehelichen Verkehr. Er beginnt, seine Gelüste durch Besuche bei Prostituierten auszuleben, das stürzt die Familie zunehmend in finanzielle Schwierigkeiten, die Konflikte nehmen zu. Schließlich eröffnet der Mann seiner Frau, dass er endlich eine andere Frau gefunden habe, die alles mit ihm mache, was er sich wünsche. Die Frau trennt sich nach Jahren der Demütigungen von ihrem Mann, es kommt zu unschönen Auseinandersetzungen und tief gekränkt und verletzt bleibt die Frau allein in einer kleinen Wohnung zurück. Es braucht Jahre, bis sie mit Hilfe von Therapeuten und einem verständnisvollen Pfarrer wieder ins Leben zurückfindet. Die Kinder haben sich im Zuge der Auseinandersetzungen leider von ihren Eltern abgewandt. Im Kirchenchor lernt die Frau nach 10 Jahren Alleinsein einen Witwer aus Oberschlesien kennen. Nach und nach kommen sie einander näher. Sie erfährt sich erstmals in ihrem Leben als Mensch angenommen und geliebt.

Was daraus wird, wissen wir nicht. Aber mögliche Gründe für eine Nichtigkeit der frühen Ehe dürften sich heute wohl kaum noch beweisen lassen.


7. Beispiel
In einer deutschen Großstadt wächst eine junge Frau heran. Sie macht schon als jugendliche erste sexuelle Erfahrungen und betrachtet ihre Beziehungen zu Männern eher als lockere „Lebensabschnittsbeziehungen“. Wenn die „Spannung“ nachlässt trennt sie sich entspannt von einem Partner und beginnt eine spannendere Beziehung. Je älter sie wird, desto unzufriedener ist sie mit solchen Lebensweisen. Als sie einen praktizierenden Katholiken kennen lernt und sich in ihn verliebt, wird ihr langsam klar, dass ihr die wechselseitige Treue doch mehr bedeutet als gedacht. Nach vielen Irrungen und Wirrungen in ihrem Leben entschließt sie sich aus vollem Herzen „JA“ zu ihrem Mann zu sagen, bis dass der Tod sie scheidet.
Variante: 
Die junge Frau wächst in einem katholischen Dorf im Oldenburger Münsterland auf. Ihre streng katholischen Eltern erziehen sie entsprechend. Für das Mädchen ist klar, dass sie sich „aufsparen“ möchte für den Einen. In ihrem Umfeld halten das viele Paare doch sehr anders und ihr Wunsch nach einer festen Liebesbeziehung mit allem drum und dran steigt. Die Folge ist, dass sie ihren langjährigen Jugendfreund (der in diesen Dingen ähnlich erzogen ist) eher früh heiratet. Beide sind 22 und 21 Jahre alt. Am Tag ihrer kirchlichen Hochzeit ziehen sie in eine erste eigene Wohnung. Zunächst widmen sich beide Partner ihrer beruflichen Absicherung. Einige Jahre später zeigt sich, dass die Frau nicht schwanger wird. Der Mann wird durch seine beruflichen Aufgaben in die weite Welt geschickt, was seinen Horizont und seine Vorstellungen vom Leben (und von Partnerschaft) deutlich erweitert, was die Ehe in eine Krise stürzt. Auf deren Höhepunkt trennt sich das Paar. Die junge Frau zieht zunächst ins Elternhaus zurück und verlässt dann aber zwei Jahre später ihren Heimatort (wo ihre Lebensgeschichte sehr interessiert erörtert wird und ihr Ex-Mann inzwischen neu verheiratet ist). In der größeren Stadt, wo sie nun lebt lernt sie einen praktizierenden Katholiken kennen. Fortsetzung dann wie oben.


8. Beispiel
Die junge Frau engagiert sich in der katholischen Jugendarbeit ihrer Gemeinde. Sie ist Obermessdienerin und gestaltet Jugendgottesdienste mit. Dann passiert es: zwischen ihr und dem Kaplan der Gemeinde „funkt“ es. Sie werden ein Paar. Nach einigen Monaten im Verborgenen entschließen sie sich, die Beziehung öffentlich zu machen. Eine gute Entscheidung, denn nur einige Wochen später zeigt sich, dass sie schwanger ist. Nach einem Gespräch mit dem Bischof wird der Kaplan suspendiert. Er findet eine Stelle in der Arbeitsagentur. Sie gibt ihren Beruf als Erzieherin zunächst auf und beide ziehen in einen anderen Ort. Das Paar heiratet standesamtlich. Zunächst läuft alles gut, doch dann zieht der Alltag in das Leben des Paares ein. So zeigt sich im Verlauf der Zeit, dass der Überschwang der Gefühle und der Wunsch, keine Beziehung im Verborgenen zu führen (und die Schwangerschaft der jungen Frau) das Paar vorschnell in ein gemeinsames Leben geführt hat. Die Beziehung erweist sich als nicht tragfähig. Zur Klärung seiner Lebenssituation geht der ehemalige Priester mit Unterstützung seines Bischofs ins Recollectio – Haus der Abtei Münsterschwarzach zurück. Am Ende des Prozesses steht für das Paar die Erkenntnis, dass es nicht füreinander bestimmt ist. In Rücksprache mit seinem Bischof kehrt der suspendierte Priester nach einer längeren „Auszeit“ in den priesterlichen Dienst zurück, zunächst in einer Sonderaufgabe. In der Zwischenzeit wurde die standesamtliche Eheschließung formal geschieden.
Variante: 
Der Ex-Kaplan erhält nach einigen Monaten seine Laiisierungsurkunde. Anders als unter Papst Johannes Paul II. wird das entsprechende Verfahren heute etwas schneller abgeschlossen. Da sich beide Partner als praktizierende Katholiken verstehen, heiraten sie umgehend kirchlich und verbinden diese Feier mit der Taufe ihres ersten Kindes. Als zivil geschiedener (verheirateter) Mann kann der Ex-Priester nicht zurück in den priesterlichen Dienst.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen