Sonntag, 29. April 2018

In diesem Zeichen wirst Du ...

In einer christlich-muslimischen Dialoggruppe entstand eine heftige Diskussion über dieses Bild. Eine Muslima hatte es irgendwo im Netz gefunden und zur Diskussion gestellt. Leider konnte ich die genaue Bildquelle (zunächst) nicht finden, ich vermute aber, dass es sich um ein spätmittelalterliches bzw. frühneuzeitliches Folterinstrument handelte. Ob es in gewissermaßen „weltlichen“ Gerichtsverfahren, bei Hexenprozessen oder gar von der spanischen Inquisition benutzt wurde (wie behauptet), konnte ich nicht herausfinden. Es dürfte auch nicht bedeutsam sein.

Während die Kirche zunächst das Quälen von Menschen eindeutig ablehnte, so kam die Folter in Deutschland zu Beginn des 14. Jahrhunderts in Gebrauch und wurde erst im 18. Jahrhundert wieder abgeschafft. Vor allem, aus der Erfahrung heraus, dass die Folter keinen Beitrag zur Wahrheitsfindung leistete. Die Opfer „gestanden“ schlicht unter der Folter oder aus Angst vor den Qualen.

Vor Jahren besuchte ich einmal das mittelalterliche Kriminalmuseum in Rothenburg ob der Tauber. Ich weiß noch, dass ich nächtelang von diesen grässlichen Instrumenten geträumt habe. Wie können Menschen anderen Menschen so etwas antun? Unvorstellbar! Erschütternd, dass es auch in der Kirche Menschen und Zeiten gab, in denen Folter für angemessen und legitim gehalten wurde.

Besonders pervers empfand ich, dass in dieses widerliche Gerät das Symbol des Kreuzes eingebaut wurde. Der damit Gequälte hatte dieses Zeichen so beständig vor Augen. Einfach widerlich, abstoßend! Wie konnten Geistliche damals den Kreuzweg Jesu meditieren und gleichzeitig zulassen, dass Menschen unter diesem Zeichen gefoltert wurden, ja das das Zeichen der Erlösung gar zum Bestandteil eines Folterinstrumentes selbst wurde. Ich werde das wohl niemals verstehen.

Man fragt sich, was heute ein Markus Söder oder Markus Blume zu diesem Missbrauch sagen würden. Die Rechtsgeschichte hat, insbesondere auch durch das Engagement kirchlicher Theologen und Juristen neben solchen dunklen Aspekten auch die bis heute gültigen Rechtsgrundsätze hervorgebracht. Doch wurzeln diese auch in einer Unrechtsgeschichte. Gott sei Dank, hat die Kirche ihre Beteiligung an dieser Unrechtsgeschichte inzwischen eingestanden und um Vergebung gebeten. Inwieweit sehen wir heute in all dieser Zwiespältigkeit auch die dunklen Stellen, in denen diese Rechtskultur und damit auch die christlich-abendländische Kultur wurzelt? Da gibt es sicher mehr Licht, als von allzu vielen Leuten mit ihrem Halbwissen zum Mittelalter, zur Inquisition und zu den Hexenprozessen munter in die Kommentarspalten geschrieben wird – aber eben auch nicht wenig Schatten.

Mich ärgert dieser Missbrauch des Christentums und des Kreuzes (vermutlich im späten Mittelalter) maßlos. Und daher bin ich auch sehr skeptisch gegen jegliche Verzweckung des Kreuzes. Es ist das Zeichen für Leiden, Sterben und Auferstehen Jesu Christi. Es ist das Zeichen unserer Erlösung. Wir dürfen darüber nicht verfügen. Es ist uns gegeben und geschenkt. Als gläubiger Christ kann man eigentlich nichts dagegen sagen, wenn das Zeichen des Kreuzes in Kirchen oder auch im öffentlichen Raum präsent ist. Aber wer dieses Zeichen des Glaubens aufhängt, der sollte es immer aus dem Geist der Anbetung und mit Ehr-Furcht tun. Ein Kreuz hängt man nicht mal eben so auf. Und wo es hängt, da fordert es nicht wenig! Können wir dem mit unserem Handeln gerecht werden?

P.S.: Tragen wir noch die historischen Fakten nach: Das Folterinstrument war Teil der Sammlung des 2008 verstorbenen Scharfrichters Fernand Meyssonnier. Dieser hatte die Stücke seiner Sammlung in den 1970er Jahren (lang nach dem Ende des Algerienkrieges, während dessen er als Scharfrichter tätig war) in europäischen Auktionshäusern zusammengetragen. Dazu fuhr er mit seinem Wohnmobil durch Europa und trug diese Gegenstände zusammen. Später versuchte er seine Sammlung zu verkaufen, nachdem er mit einem privaten Museum in seinem Haus in Fontaine-de-Vaucluse gescheitert war. 2008 starb er, 2012 versuchte seine Tochter die große Sammlung durch ein renommiertes Auktionshaus versteigern zu lassen, was zu einigen Turbulenzen und Diskussionen in Frankreich und Algerien führte. Die Versteigerung wurde daraufhin abgesagt. Die doppelte Schraubzwinge sollte etwa 3.000 - 4.000 Euro erbringen. Ein Auktionskatalog hat sich im Netz erhalten. Das Objekt trägt darin die Nr. 637.
http://art-et-communication.fr/_media/_pdf/2012/Catalogue-vente-collection-Fernand-Meyssonnier.pdf

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